Das Verfahren und die Bedingungen für die Einreise ausländischer Studenten in die Russische Föderation

Das Verfahren für die Einreise ausländischer Studenten nach Russland im Rahmen der COVID-Pandemie

   

 

 

10 Tage vor Ankunft auf dem Territorium der Russischen Föderation muss man die Universität per E-Mail informieren:
ogu-spvks@yandex.ru:

• über das Datum der Einreise in die Russische Föderation,

• die Grenzübergangsstelle,

• Visumnummer.

    

 

Man erhält von der Universität einen Brief auf dem Formular mit der Erlaubnis, in die Russische Föderation einzureisen.


Man druckt den erhaltenen Brief mit der Erlaubnis zur Vorzeigung an der Grenze aus.

 

    

 

Man macht frühestens 72 Stunden vor der Ankunft einen COVID-19-Test mittels PCR-Methode und druckt einen Text über ein negatives Testergebnis mit Übersetzung ins Russische oder Englische aus.

Man nimmt das Dokument mit den ins Russische oder Englische übersetzten Testergebnissen mit.

Wenn das Ergebnis positiv ist, bleit man zu Hause.

    

 

Man kommt in der Russischen Föderation an und erreicht nicht später als in 24 Stunden die Stadt Orjol

     

Man kommt in Orjol an und geht sofort zur Universitätsklinik unter der Adresse: Stadt Orjol, Krasina Straße 3, - für Unterkunft und Selbstisolation.
 

 

  

Der COVID-19-Test mittels PCR-Methode wird spätestens 72 Stunden nach Ankunft in der Russischen Föderation in der Universitätsklinik gemacht. Der COVID-19-Test wird von einem ausländischen Student bezahlt.

 

 

Man gibt Mitarbeitern derAbteilung für Pass- und Visakontrolle und Begleitung Dokumente zur Registrierung.

 

  

 

 

Man erwirbt eine freiwillige Krankenversicherung, wenn sie nicht im Voraus erworben wurde.

    

 

     

Man wartet auf Testergebnisse.  

Wenn der COVID-19-Test negativ ist, erhält man eine vom Chefarzt der Universitätsklinik unterzeichnete Bescheinigung.

Die Bescheinigung ist die Grundlage für die Zulassung zum Vollzeitstudium.

      

 

Man legt eine Bescheinigung über das Vorhandensein von zwei negativen COVID-19-Tests im Dekanat der Fakultät/Direktion des Instituts am Studienort vor.
Man bezieht ein Studentenwohnheim oder eine Wohnung (ein Hotel) und registriert am Ort des tatsächlichen Wohnsitzes.
Während des Unterrichts werden Hygienestandards und soziale Distanz eingehalten.

 

 
       

Bei Anzeichen von Atemwegserkrankungen dürfen Studenten nicht am Unterricht teilnehmen.

Im Falle einer Verschlechterung der Gesundheit soll man sich telefonisch an eine Universitätsklinik oder einen medizinischen Dienst wenden: 103 oder 112 (eine freiwillige Krankenversicherung bei sich haben).