Allgemeine Informationen
Verantwortlichkeiten und Pflichten von Studenten
Ausländische Studenten, die sich auf dem Territorium der Russischen Föderation aufhalten, sind verpflichtet, Folgendes mit sich zu führen:
-den nationalen Pass;
-ein Studienvisum (bei Einreise aus Ländern mit Visumspflicht auf das Territorium der Russischen Föderation);
-Abriss der Benachrichtigung über die Ankunft eines ausländischen Staatsbürgers oder eines Staatenlosen am Aufenthaltsort mit einem Vermerk des territorialen Organs für Migrationsregistrierung über die Migrationsregistrierung, falls vorhanden;
-Migrationskarte;
-daktyloskopische Karte.
Ausländische Studierende, deren nationaler Pass abläuft, müssen ihn im Voraus in den Konsularabteilungen der Botschaften ihrer Länder verlängern oder ersetzen und die Pass- und Visaabteilung der OSU namens I.S.Turgenew über die Verfügbarkeit eines neuen nationalen Passes informieren.
Bei Verlust des nationalen Reisepasses muss sich der ausländische Bürger unverzüglich bei der Behörde für innere Angelegenheiten melden, die die entsprechende Bescheinigung ausstellt. Ausländische Studierende sind verpflichtet, den Verlust ihres nationalen Passes unverzüglich nach Erhalt einer Bescheinigung der Behörde für innere Angelegenheiten der Pass- und Visaabteilung schriftlich mitzuteilen und eine Kopie dieser Bescheinigung vorzulegen. Die Bescheinigung wird bei der Botschaft eingereicht, um einen neuen Reisepass oder einen vorläufigen Personalausweis für die Reise in das Heimatland zu erhalten.
Ausländische Studierende sind verpflichtet, die Pass- und Visumabteilung der OSU namens I.S. Turgenew schriftlich (in Form eines Antrags) zu informieren:
-über Reisen in andere Städte auf dem Territorium der Russischen Föderation und des Landes;
-Änderung der Wohnanschrift (einschließlich Krankenhausaufenthalt in medizinischen Einrichtungen);
-Wechsel der Staatsangehörigkeit;
-über die Erlangung von Aufenthaltsgenehmigungen oder vorübergehendem Asyl.
Ausländische Studenten, die an der OSU studieren und auch die russische Staatsbürgerschaft besitzen, werden von der Russischen Föderation nur als Bürger der Russischen Föderation betrachtet. Die ausländischen Staatsbürger sind verpflichtet, ihre russische Staatsangehörigkeit zu melden.
Medizinische Versicherung
Ein ausländischer Student, der an der OSU studieren möchte, ist verpflichtet, eine freiwillige Krankenversicherung abzuschließen.
Diese Versicherung sollte Folgendes vorsehen: ärztliche Untersuchung, ambulante und poliklinische Versorgung, Hilfe bei plötzlicher Erkrankung, Transport (Rückführung) ins Heimatland.
Daktyloskopische Registrierung
Gemäß dem Föderalen Gesetz vom 01.07.2021 N 274-FZ „Über die staatliche daktyloskopische Registrierung in der Russischen Föderation“, das durch das Föderale Gesetz eingeführt wurde, sind ausländische Bürger, die in die Russische Föderation einreisen, verpflichtet, sich daktyloskopieren, fotografieren und medizinisch auf Infektionskrankheiten, Drogenabhängigkeit und HIV-Infektion untersuchen zu lassen.
Diese Versicherung muss Folgendes abdecken: ärztliche Untersuchung, ambulante und poliklinische Versorgung, Hilfe bei plötzlicher Erkrankung, Transport (Rücktransport) ins Heimatland.
Die ärztliche Untersuchung wird in den folgenden medizinischen Einrichtungen durchgeführt:
-BUZ OO „Haut- und Venerologieklinik Orjol“,
Adresse: ul. Pushkina 68, Orjol, Tel. +7 (4862) 71-74-06, http://orel-okvd.ru/;
-OOO „ Tuberkulöse Dispensaire Orjol“.
Adresse: ul. Zwetajewa 15, Orjol, Tel. +7 (4862) 41-45-53, http://www.tbclinic.ru/;
-OOO „ Narkologische Dispensaire Orjol“.
Adresse: ul.Karatschewskaja 42a, Orjol, Tel. +7 (4862) 77-09-39, http://www.ond-orel.ru/;
- Regionales Zentrum für die Prävention und Kontrolle von AIDS und Infektionskrankheiten in Orjol.
Adresse: ul.Leskova 31, Orjol, Tel. +7 (4862) 59-12-78, http://aids-orel.ru/.
Die daktyloskopische Registrierung, das Fotografieren und die Annahme der Dokumente über die Ergebnisse der ärztlichen Untersuchung finden in den territorialen Organen für innere Angelegenheiten am Aufenthaltsort statt.
Für diejenigen, die in der Stadt Orjol und Region Orjol ankommen - unter der Adresse: Orjol, Moskowskoje Schosse 137 und Artelniy Per. 7, Büro 115, Tel. 54-11-62
Die daktyloskopische Registrierung und das Fotografieren werden einmalig durchgeführt. Eine erneute ärztliche Untersuchung ist nach 1 Jahr ab dem Tag des Erhalts der Analyseergebnisse erforderlich. Nach Ablauf dieser Frist sind ausländische Staatsbürger verpflichtet, sich innerhalb von 30 Kalendertagen einer zweiten ärztlichen Untersuchung zu unterziehen und die Ergebnisse an folgende Adresse zu übermitteln: Orjol, Moskowskoje Schosse 137.
Wenn ausländische Staatsangehörige ihren Verpflichtungen zur Durchführung der obligatorischen medizinischen Untersuchung und Daktyloskopie nicht nachkommen, wird die Dauer ihres vorübergehenden Aufenthalts in der Russischen Föderation verkürzt und ihr weiterer Aufenthalt in Russland untersagt, was ihre Ausweisung aus der Russischen Föderation zur Folge hat.
Verpflichtung der ausländischen Staatsbürger zur Ausreise aus der Russischen Föderation
Ausländische Staatsbürger, die an der OSU studieren, sind verpflichtet, das Territorium der Russischen Föderation zu verlassen, wenn sich die Bedingungen geändert haben oder die Umstände, unter denen sie zur Einreise berechtigt waren, nicht mehr gegeben sind, d.h. im Falle einer Beurlaubung oder eines Ausschlusses von der Universität.
Wer von der Universität verwiesen wird, muss die Russische Föderation innerhalb der in der Migrationsgesetzgebung streng festgelegten Fristen verlassen:
-Aufenthalt auf dem Territorium der Russischen Föderation im Rahmen der visafreien Regelung - innerhalb von drei Tagen ab dem Datum der Mitteilung der Abteilung für Migrationsangelegenheiten des Departements des Innenministeriums der Russischen Föderation für die Region Orjol über die Verkürzung ihrer Aufenthaltsdauer auf dem Territorium der Russischen Föderation;
-Aufenthalt auf dem Territorium der Russischen Föderation auf der Grundlage einer befristeten Aufenthaltserlaubnis zum Zwecke der Ausbildung - innerhalb von drei Tagen ab dem Datum der Benachrichtigung der Abteilung für Migrationsfragen des Ministeriums für Innere Angelegenheiten der Russischen Föderation für die Region Orjol über die Verkürzung der Aufenthaltsdauer auf dem Territorium der Russischen Föderation;
-die sich auf dem Territorium der Russischen Föderation im Rahmen der Visaregelung aufhalten - innerhalb von drei Tagen ab dem Datum der Benachrichtigung der Abteilung für Migrationsfragen des Departements des Innenministeriums der Russischen Föderation für die Region Orjol über die Verkürzung ihrer Aufenthaltsdauer auf dem Territorium der Russischen Föderation oder ab dem Datum des Ablaufs des Transitvisums, das sie im SPVKiS DMS zum Zeitpunkt ihres Ausschlusses ausstellen müssen (die Dokumente für das Transitvisum müssen vom ausländischen Staatsbürger spätestens drei Arbeitstage ab dem Datum seines Ausschlusses von der Universität eingereicht werden).
VERANTWORTUNG FÜR DIE VERLETZUNG DER GESETZGEBUNG DER RUSSISCHEN FÖDERATION
Für die Verletzung der Gesetzgebung der Russischen Föderation können ausländische Staatsbürger verwaltungsrechtlich und (oder) strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden. Die Gründe für die administrative Haftung sind im Gesetzbuch der Russischen Föderation über Ordnungswidrigkeiten und die strafrechtliche Haftung im Strafgesetzbuch der Russischen Föderation festgelegt.
Wenn ein ausländischer Bürger innerhalb von drei Jahren zwei oder mehr Mal wegen einer Straftat auf dem Territorium der Russischen Föderation verwaltungsrechtlich zur Verantwortung gezogen wurde, kann ihm der weitere Aufenthalt in Russland untersagt werden, was seine Ausweisung aus der Russischen Föderation zur Folge hat.
Die Rechte ausländischer Bürger sind in der russischen Gesetzgebung festgelegt. Ausländische Staatsbürger haften in gleicher Weise wie Bürger der Russischen Föderation.
Nachstehend finden Sie den Wortlaut der drei wichtigsten Gesetze über die Anwesenheit ausländischer Bürger auf dem Territorium der Russischen Föderation:
Föderales Gesetz Nr. 115 „Über die Rechtsstellung ausländischer Bürger“. ФЗ № 115 «О правовом положении иностранных граждан»
Föderales Gesetz Nr. 109 „Über die Migrationsregistrierung von ausländischen Bürgern und Staatenlosen in der Russischen Föderation“. ФЗ № 109 «О миграционном учете иностранных граждан и лиц без гражданства в РФ»
Föderales Gesetz Nr. 114 „Über das Verfahren der Ausreise aus und der Einreise in die Russische Föderation“. ФЗ № 114 «О порядке выезда из Российской Федерации и въезда в Российскую Федерацию»