Migrationsaufzeichnungen

 

Migrationsaufzeichnungen

Alle ausländischen Bürger, die zu Ausbildungszwecken in die Russische Föderation einreisen, sind verpflichtet, die Gesetzgebung der Russischen Föderation einzuhalten. Bei der Ankunft in der Russischen Föderation ist ein ausländischer Staatsbürger verpflichtet, sich innerhalb von 7 Arbeitstagen für die Migration zu registrieren (es ist zu beachten, dass die Frist für die Genehmigung von Land zu Land unterschiedlich sein kann).

Ausländische Staatsbürger und Staatenlose, die zu Studienzwecken in die Russische Föderation eingereist sind, müssen sich innerhalb von drei Arbeitstagen nach ihrer Ankunft bei der Pass- und Visumabteilung anmelden, um die territoriale Migrationsregistrierungsbehörde über ihre Ankunft zu informieren.

Um sich an der Adresse des Wohnheims anzumelden, müssen die folgenden Dokumente zur Migrationsaufzeichnungen vorgelegt werden:

1) Original und Kopie eines Ausweises (Reisepass oder ein anderes Ausweisdokument gemäß der Gesetzgebung der Russischen Föderation)

2) Original und Kopie der Migrationskarte;

3) Original und Kopie der daktyloskopischen Karte;

4) Original und Kopie der Vereinbarung über bezahlte Bildungsleistungen (Studienbescheinigung der Fakultät/des Instituts);

5) Ein Abrissformular der Benachrichtigung über die Migrationsregistrierung (falls vorhanden).

Das Ergebnis der Migrationsaufzeichnung ist der Erhalt des abgetrennten Teils des Formulars der Benachrichtigung über die Ankunft eines ausländischen Bürgers am Aufenthaltsort (Registrierung) durch den ausländischen Studenten.

Bei unberechtigtem Verlassen des Ortes des vorübergehenden Aufenthalts (Wohnheim), bei langfristiger Abwesenheit vom Ort des vorübergehenden Aufenthalts (Wohnheim) wird der ausländische Student aus der Migrationsregistrierung gestrichen.

Bei vorübergehender Abreise aus der Stadt Orjol in eine andere Region Russlands für einen Zeitraum von mehr als 7 Arbeitstagen ist der ausländische Bürger verpflichtet, sich am neuen Ort des vorübergehenden Aufenthalts in die Migrationsregistrierung einzutragen.

Bei einem Aufenthalt in einem Hotel/Krankenhaus (auch innerhalb von 1 (einem) Kalendertag) wird der ausländische Bürger von der Verwaltung der Organisation in das Migrationsregister eingetragen.

Nach der Rückkehr in die Stadt Orjol aus dem Ausland oder aus einer anderen Stadt muss der ausländische Bürger innerhalb von 3 Tagen erneut einen Antrag bei der SPVKiS stellen und sich in das Migrationsregister eintragen lassen, wobei er alle erforderlichen Unterlagen vorlegen muss.

Wenn Sie während der Ausbildung in einer Mietwohnung leben, sind Sie verpflichtet, sich unter der Adresse dieser Wohnung für die Migration zu registrieren.  Und innerhalb von 3 Tagen nach Erhalt des Abreißformulars der Benachrichtigung über die Migrationsregistrierung (Anmeldung) eine Kopie bei der SPVKiS einreichen.